inter*: Plattform zur Intergeschlechtlichkeit

Gender

Nicht alle Menschen werden mit den körperlichen Merkmalen geboren, die in die binäre gesellschaftliche Norm von männlich und weiblich passen. D.h. intergeschlechtliche Menschen lassen sich nicht eindeutig als männlich oder weiblich zuordnen. Das Bundesverfassungsgericht hat 2017 mit seinem Beschluss zum Personenstandsrecht der Tatsache der geschlechtlichen Vielfalt ebenfalls Rechnung getragen. Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration NRW hat nun zusammen mit der Ruhr-Universität Bochum die Webseite inter* veröffentlicht. Hier werden Informationen u.a. zur Intergeschlechtlichkeit, zu rechtlichen Fragen und zu Anlaufstellen zusammengestellt und für bestimmte Zielgruppen, wie betroffene Eltern, Pädagog*innen, medizinisches Fachpersonal und weitere Interessierte entsprechend differenziert. Nicht zuletzt kommen auch intergeschlechtliche Menschen selbst zu Wort.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite inter* unter:
https://inter-nrw.de/

 

Quelle: Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration NRW

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