Arbeitshilfe zur Existenzsicherung von Auszubildenden im SGB II erschienen

Rechtliches-SGB2-SGB3

Auszubildende, deren Lebensunterhalt über das Berufsausbildungsförderungsgesetz (BAföG) oder das SGB III (BAB) gedeckt wird, erhalten in der Regel keine zusätzlichen Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II). Dennoch können unter bestimmten Umständen ergänzende Leistungen beantragt werden. Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. hat eine Arbeitshilfe veröffentlicht, die Fachkräften in Jobcentern und Beratungsstellen in übersichtlicher Form die komplizierte Rechtslage darlegt und anhand von Sachverhaltskonstellationen die Beurteilung der Leistungsberechtigung erleichtert.

Die Arbeitshilfe erhalten Sie auf der Webseite des Deutschen Vereins unter:
https://www.deutscher-verein.de/de/uploads/empfehlungen-stellungnahmen/2017/dv-02-17-existenzsicherung-azubis.pdf

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Vereins vom 19.10.2017

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