Auswirkungen von Corona auf den Aufenthalt von ausländischen Arbeitnehmer*innen, Auszubildenden und Studierenden

Corona

Durch den Verlust der Arbeit oder durch Kurzarbeit in Folge der Corona-Pandemie sind nicht-deutsche Staatsangehörige in ganz besonderer Weise betroffen: In bestimmten Fällen droht der Verlust der Aufenthaltserlaubnis und Hilfen zum Lebensunterhalt nach dem SGB II bzw. SGB XII können aufgrund von Leistungsausschlüssen nicht in Anspruch genommen werden. Dies gilt insbesondere für Personen, die über einen Aufenthaltstitel zum Zweck der Ausbildung, des Studiums oder der Erwerbstätigkeit verfügen, in manchen Fällen auch für Personen mit einem Aufenthaltstitel aus humanitären oder familiären Gründen. Das IQ-Netzwerk Integration durch Qualifizierung hat eine Arbeitshilfe erstellt, die einen Überblick gibt zu Fragen, welche Probleme entstehen und wie Aufenthalt und Existenz in dieser Situation gesichert werden können.

Sie erhalten die Arbeitshilfe auf der Webseite der GGUA Flüchtlingshilfe unter:
http://ggua.de/fileadmin/downloads/tabellen_und_uebersichten/Corona-Arbeitshilfe_27.5.2020.pdf

 

Quelle: GGUA Flüchtlingshilfe e.V.

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