BAMF-Gesprächseinladung für im Schriftverfahren Anerkannte – Was tun?

Aufenthalt

Viele Geflüchtete, die 2015 oder 2016 in Deutschland ankamen und auf der Grundlage eines Fragebogens („Schriftverfahren“) einen Schutzstatus erhielten, werden derzeit vom BAMF zu Gesprächen eingeladen. Flüchtlingsberatungsstellen empfehlen Geflüchteten, sich vor einem solchen Gespräch, bei dem die mündliche Asylanhörung nun nachgeholt wird, dringend von einer unabhängigen Beratungsstelle beraten zu lassen.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite flüchtlingshelfer.info unter:
https://fluechtlingshelfer.info/start/detail-start/news/bamf-gespraechseinladung-fuer-im-schriftverfahren-anerkannte-was-tun/

 

Quelle: Mitteilung der Webseite flüchtlingshelfer.info vom 6.3.2018

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