NRW: Entwurf eines Ausführungsgesetzes zur Umsetzung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes beschlossen

Corona

Viele Soziale Dienste sind im Zuge der Corona-Pandemie existentiell gefährdet. Um diese zu unterstützen und zu sichern, hat die Landesregierung ein Landesausführungsgesetz zur Umsetzung des Bundesgesetzes über den Einsatz der Einrichtungen und sozialen Dienste zur Bekämpfung der Corona-Krise beschlossen. Um die Zuschüsse für soziale Dienstleister nach dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz zeitnah zuweisen zu können, hat die Landesregierung umgehend den Entwurf für ein Ausführungsgesetz auf den Weg gebracht.

Sobald dieser Entwurf veröffentlicht ist, erhalten Sie den Link dazu auf dieser Seite.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des MAGS NRW unter:
https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/minister-laumann-schnelle-hilfe-fuer-soziale-dienstleister-der-corona-krise

Quelle: Pressemitteilung des MAGS NRW vom 31.03.2020

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