Information für Mitglieder im Beirat der Jobcenter über neue Möglichkeiten der "Förderung schwer zu erreichender Jugendlicher" nach § 16 h SGB II und Empfehlungen zur Umsetzung

Rechtliches-SGB2-SGB3

Schwer erreichbare Jugendliche und junge Erwachsene sollen mit Betreuungs- und Unterstützungsangeboten, die nach dem § 16 h SGB II gefördert werden, wieder an das Schul- und Ausbildungssystem herangeführt werden. Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit veröffentlicht für Mitglieder im Beirat der Jobcenter ein Informationspapier, das die neuen Möglichkeiten der "Förderung schwer zu erreichender Jugendlicher" erläutert und Empfehlungen zur Umsetzung in der Praxis gibt.

Sie erhalten das Papier auf der Webseite des Kooperationsverbunds Jugendsozialarbeit unter:
http://www.jugendsozialarbeit.de/expertisen

Quelle: Newsletter des Kooperationsverbunds Jugendsozialarbeit „Druckfrisch 6“ vom 30.05.2017

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