NRW: Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO (Stand 01.10.2020)

Corona

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW hat die "Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2" mit Gültigkeit ab dem 01. Oktober 2020 aktualisiert und weitere Verordnungen und Anlagen, die auch für pädagogische Eirichtungen relevant sind, veröffentlicht.

Sie erhalten weitere Informationen auf der Webseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW unter:
https://www.mags.nrw/coronavirus-rechtlicheregelungen-nrw

 

Quelle: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW

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