Verordnung über berufsbezogene Sprachförderung

Migration

Ab 01.07.2016 soll die berufsbezogene Deutschsprachförderung als Regelinstrument verankert werden. Die bisherige, Ende 2017 auslaufende berufsbezogene Sprachförderung über das ESF-gefördertes Bundesprogramm soll künftig durch ein Angebot ersetzt werden, das ausschließlich aus Bundesmitteln finanziert wird und somit zu einem festen Bestandteil des Regelinstrumentariums für die Arbeitsmarktintegration gehören wird. Eine Berechtigung zur Teilnahme an der Sprachförderung können Ausländerinnen und Ausländer einschließlich EU-Bürgerinnen und EU-Bürger sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund erhalten.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Bundesarbeitsministeriums unter:
http://www.bmas.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2016/verordnung-ueber-berufsbezogene-sprachfoerderung-passiert-kabinett.html;jsessionid=DDB6812260D97FD1F00284170C51BF9F


Quelle: Pressemitteilung des BMAS vom 05.50.2016

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