Mögliche Folgen für Betriebe bei Einführung einer Mindestausbildungsvergütung

Arbeit

Ab dem 1. Januar 2020 sollen Betriebe nach Plänen der Bundesregierung ihren Auszubildenden im dualen System eine Mindestvergütung zahlen. Das BIBB hat nun anhand einer datengestützten Simulation untersucht, welche Betriebe von einer Mindestausbildungsvergütung betroffen wären und wie hoch die zu erwartende Kostensteigerung ausfallen könnte. Danach wären vor allem Handwerksbetriebe, kleine Betriebe mit bis zu neun Beschäftigten und Betriebe in Ostdeutschland betroffen.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des BIBB unter:
https://www.bibb.de/veroeffentlichungen/de/publication/show/9019

 

Quelle: Pressemitteilung 42/2018 des BIBB vom 31.07.2018

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