Die Aktionsgemeinschaft Junge Flüchtlinge NRW und die ihr angeschlossenen Landesorganisationen fordern gemeinsam mit den Wohlfahrtsverbänden sowie Flüchtlings- und Jugendorganisationen des Landes, das Recht von minderjährigen Flüchtlingen auf Beteiligung am kulturellen und künstlerischen Leben sowie auf Spiel, Erholung und Freizeitbeschäftigung zu fördern. Zwar wurde die Residenzpflicht innerhalb des Bundesgebiets gelockert, nicht jedoch für geflüchtete Menschen in Erstaufnahmeeinrichtungen oder Menschen aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten. Das Verlassen des zugewiesenen Bereichs, der oft nicht über eine Kommune oder einen Landkreis hinausgeht, ist nur aus „zwingenden Gründen“ im Ermessen der Behörden erlaubt. Die Aktionsgemeinschaft bittet alle kommunalen Ausländerbehörden um eine großzügige und transparente Auslegung des geltenden Rechts und ruft die Praxis der Kinder- und Jugendhilfe ausdrücklich auf, geflüchtete Kinder und Jugendliche in ihre Aktivitäten einzuplanen.
Den Aufruf erhalten Sie unter:
http://jugendsozialarbeit-nrw.de/website/aufruf-2017-fuer-teilnahme-von-gefluechteten-kindern-und-jugendlichen-an-ferienfreizeiten/
Quelle: Pressmitteilung der Aktionsgemeinschaft Junge Flüchtlinge in NRW vom März 2017