Arbeitshilfe zum § 16 h SGB II

Rechtliches-SGB2-SGB3

Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit setzt sich dafür ein, dass alle jungen Menschen - und gerade auch diejenigen, die schwer erreichbar sind - die Unterstützung bekommen, die sie für ein gelingendes Aufwachsen und den Einstieg in den Beruf benötigen. Mit dem § 16 h SGB II ist im August 2016 ein neuer Fördertatbestand in das SGB II aufgenommen worden, der sich an diese Zielgruppe richtet. Jungen Menschen unter 25 Jahren, die von den Angeboten der Sozialleistungssysteme derzeit (zumindest zeitweise) nicht erreicht werden, sollen passgenaue Betreuungs- und Unterstützungsleistungen angeboten werden, damit sie bestehende individuelle Schwierigkeiten überwinden, Hilfe annehmen und nach Möglichkeit eine schulische und/oder berufliche Qualifikation abschließen können. Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit präsentiert eine Arbeitshilfe zur Umsetzung des § 16 h SGB II vor Ort.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Kooperationsverbundes Jugendsozialarbeit unter:
http://www.jugendsozialarbeit.de/expertisen

 

Quelle: KV Jugendsozialarbeit Druckfrisch Nr. 2 vom 24.03.2017

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