NRW: CoronaSchVO und FAQs rund um die Öffnung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit (Stand: 25.08.2020)

Corona

Die Wiederöffnung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit in Zeiten von Corona ist mit vielen Unsicherheiten und Fragen Verbunden. Unter Beteiligung von Jugendämtern, G5 und Jugendministerium haben die Landesjugendämter in NRW die „FAQ zur Eindämmung der Corona-Pandemie in der Jugendförderung“ erarbeitet und schreiben sie stetig fort. Auf der Webseite der Landesjugendämter sind ebenfalls die aktuelle Coronaschutzverordnung (Stand: 01.09.2020) sowie der erläuternde Erlass dazu eingestellt.

Weitere Informationen erhalte Sie auf der Webseite des LVR unter:
https://www.lvr.de/de/nav_main/jugend_2/jugendfrderung/corona/inhaltsseite_250.jsp

oder beim LWL unter:
https://www.lwl-landesjugendamt.de/de/RS/alle-rundschreiben-2020/

Quelle: LVR

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