Begleitete minderjährige Geflüchtete haben Anspruch auf Jugendhilfeleistungen! 

Jugendhilfe

Ein Großteil der geflüchteten Kinder und Jugendlichen, die in Begleitung ihrer Eltern nach Deutschland einreisen, erhält während der Unterbringung in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften keine Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe, obwohl sie einen umfänglichen Anspruch auf Jugendhilfeleistungen hätten. Diese Situation ist rechtlich nicht unumstritten. Der Arbeitskreis Kritische Soziale Arbeit München hat diverse Rechtsgutachten ausgewertet und kommt nach Rücksprache mit dem Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e. V. (BumF) zu der Auffassung, dass allen Kindern und Jugendlichen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland und entsprechendem Bedarf Leistungen der Jugendhilfe zusteht. 

Einen Leitfaden dazu erhalten Sie auf der Webseite des AK Kritische Soziale Arbeit München unter:
www.aks-muenchen.de/wp-content/uploads/Jugendhilfe-begleitete-Minderj%C3%A4hrige.pdf

 

Quelle: Thomé Newsletter 42/2018 vom 18.11.2018

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