Arbeitshilfen zu Beantragung von Hilfen für junge Volljährige

Jugendhilfe

Aktuell zeichnet sich erneut die Tendenz ab, Anträge auf Hilfeverlängerungen über das 18. Lebensjahr hinaus bundesweit abzulehnen, obwohl ein Unterstützungsbedarf vorliegt. Dies hat sich nach Wahrnehmung des Bundesfachverbandes umF und des Flüchtlingsrates Niedersachsens in den letzten Monaten mit den steigenden Zahlen von jungen Geflüchteten zusätzlich verschärft. Beide Akteure haben jeweils Hinweise zur Unterstützung junger Volljähriger und zur Beantragung von Hilfen für diese Zielgruppe herausgegeben.

Sie erhalten die Arbeitshilfe „18 - und dann? Arbeitshilfe zur Beantragung von Hilfen für junge Volljährige“ auf der Webseite des B-umf unter:
http://www.b-umf.de/images/Hilfen_fuer_junge_Volljaehrige_Arbeitshilfe_2016.pdf

Die Arbeitshilfe „UMF: Bevorstehende Volljährigkeit= drohender abrupter Hilfeabbruch? Informationen zum Rechtsanspruch und Beantragung von Hilfen für junge Volljährige“ erhalten Sie auf der Webseite des Flüchtlingsrats Niedersachsen unter:
http://www.nds-fluerat.org/22253/aktuelles/umf-bevorstehende-volljaehrigkeit-drohender-abrupter-hilfeabbruch-informationen-zum-rechtsanspruch-und-beantragung-von-hilfen-fuer-junge-volljaehrig/

Quelle: Bundesfachverbandes umF / Flüchtlingsrat Niedersachsen

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