Landtag NRW beschließt Gesetz zur Änderung des Dritten Ausführungsgesetzes des Kinder- und Jugendhilfegesetzes

Jugendhilfe


Der Landtag hat einen Gesetzentwurf gebilligt, mit dem die finanzielle Ausstattung des Kinder- und Jugendförderplans mit 100,2 Mio. bis zum Jahr 2017 festgeschrieben wird und Trägern der Jugendarbeit somit eine gewisse Planungssicherheit gewährleistet. Auch soll nun der zuständige Fachausschuss des Landtags an der Erstellung des Kinder- und Jugendförderplans stärker beteiligt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Landtags unter:
http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/GB_II/II.2/Gesetzgebung/Aktuell/01_Aktuelle_Gesetzgebungsverfahren/Kinder-_und_Jugendfoerderplan/index.jsp

Quelle: Landtag NRW
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