Ausbildungsduldung nach § 60a Abs. 2 S. 4 ff. AufenthG

Bildung

Der PARITÄTISCHE hat eine Arbeitshilfe mit Praxistipps und Hintergrundinformationen zur Ausbildungsduldung, die mit dem neuen Integrationsgesetz 2016 ermöglicht wurde, veröffentlicht. Die Autorin, Mitarbeiterin der GGUA Flüchtlingshilfe aus Münster, erläutert darin die rechtlichen Voraussetzungen zur Erteilung einer Duldung zum Zwecke der Ausbildung und verweist auf verschiedene Rechtsprechungen, die teils über eine restriktive Auslegung dieser Vorschrift durch manche Bundesländer hinausgehen. 

Die Arbeitshilfe (Stand 01.02.2017) erhalten Sie auf der Webseite des PARITÄTISCHEN unter:
http://www.migration.paritaet.org/nc/fluechtlingshilfe/fachinfos/news/arbeitshilfe-zur-ausbildungsduldung-nach-60a-abs-2-s-4-ff-aufenthg/

Anmerkungen und weitere Anwendungshinweise aus den Ländern können für eine spätere aktualisierte Fassung gerne an den Herausgeber oder die Autorin übermittelt werden.

Quelle: Der Paritätische Gesamtverband - Newsletterservice vom 01.02.2017

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